Bewerber

Vielen ausländischen Pflegekräften fehlt eine berufliche und persönliche Perspektive in ihrem Heimatland. Durch eine Vermittlung an einen Arbeitgeber in Deutschland schaffen wir die Basis für ein zufriedenstellendes Arbeiten und Leben. Wir vermitteln fair und transparent – Lohndumping oder eine Verschuldung der Pflegekräfte wird vermieden. Die Herkunftsländer profitieren von legalen Migrationsprozessen, der lokale Arbeitsmarkt wird entlastet und Geldsendungen der Migranten unterstützen die Familien und fördern entwicklungspolitische Impulse in den Herkunftsländern.

Was können Sie von uns erwarten?

  • Eine Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland unter den gleichen Rahmenbedingungen, die auch für inländische Arbeitnehmer gelten
  • Unterstützung bei der sprachlichen und fachlichen Vorbereitung
  • Reisekoordination und Unterstützung bei der Integration, d.h. Erledigung der Formalitäten, Hilfe bei der Wohnungssuche, Ansprechpartner in der Anerkennungsphase
  • Die persönliche Situation der Pflegekraft wird berücksichtigt
  • Erfolgreiche Integration, bei der neben der Integration am Arbeitsplatz auch die soziale Integration erfolgt. Dadurch werden Kompetenzen gefördert und die Chance erhöht beruflich aufzusteigen

Wer kann sich bewerben?

  • Bewerber mit Abschluss einer 4- jährigen Schule / Bachelor mit Abschluss zum ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder auch KS mit GNM (General Nurse & Midwifery) 3 Jahre Ausbildung
  • Wünschenswert: Berufserfahrung
  • Deutschkenntnisse mindestens B1 Level
  • Mindestens 6 Monate Praktikum in einer medizinischen Einrichtung
  • Staatsexamen zur Krankenschwester / Krankenpfleger

Wie sieht der Vermittlungsprozess mit deutschen Arbeitgebern aus?

Wir überreichen die anonymisierte schriftliche Bewerbung der ausgewählten Bewerber mit einer Zustimmung über die Durchführung des Anerkennungsverfahrens als Gesundheits- und Krankenpfleger an den zukünftigen Arbeitgeber. Um sich ein Bild vom neuen Arbeitgeber zu machen bzw. um sich von der Eignung der Pflegekräfte für die zu besetzende Stelle zu überzeugen, werden Skype Interviews geführt. Wenn sowohl Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zusagen, bekommt der Bewerber einen Arbeitsvertrag, mit dem die Arbeitsmarktzulassung beantragt wird.

Wie lange ist mein Aufenthaltstitel gültig?

Die Pflegefachkraft bekommt einen Aufenthaltstitel, der an den Arbeitgeber und an die Arbeitsmarktzulassung gebunden ist und ein Jahr Gültigkeit hat. Ein langfristiger bzw. unbefristeter Aufenthalt ist möglich. Grundlage für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist das zwischenzeitlich positiv abgeschlossene Anerkennungsverfahren und ein gültiger Arbeitsvertrag mit entsprechender tariflicher Eingruppierung als Fachkraft. Nach fünf Jahren kann eine Niederlassung in Deutschland beantragt werden (Daueraufenthalt)

Kann ich meine Familie mit nach Deutschland bringen?

Familiennachzug ist i.d.R. möglich, wenn die Voraussetzungen, wie z.B. ausreichendes Einkommen und Wohnraum erfüllt sind. Die Entscheidung trifft die zuständige Ausländerbehörde.

Informationen zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland (PDF)