Hürde: Anerkennung

Das Studium oder eine Ausbildung in einem Drittland wird nicht automatisch in Deutschland anerkannt. Daher ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse von zentraler Bedeutung, da viele Einrichtungen Fachkräfte und keine Hilfskräfte einstellen müssen.

Voraussetzung für die Prüfung ausländischer Abschlüsse sind vollständig eingereichte Unterlagen – dies wird von uns geprüft und sichergestellt. Wir stehen in Kontakt mit den Anerkennungsbehörden und kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf.

Festgestellte Unterschiede werden durch Anpassungsmaßnahmen ausgeglichen. Die Pflegekraft kann entweder an einem Anpassungslehrgang teilnehmen oder eine Kenntnisprüfung ablegen.

Kenntnisprüfung / Anpassungslehrgang

Die meisten Anerkennungsverfahren durch die Länderbehörden münden in der Teilnahme an einer Kenntnisprüfung oder einem Anpassungslehrgang. Der Anpassungslehrgang besteht aus einer praktischen Ausbildung mit theoretischer Unterweisung in einem Krankenhaus. Die Kenntnisprüfung setzt sich aus einer theoretischen und praktischen Prüfung zusammen, auf die sich die Pflegekräfte durch einen Lehrgang vorbereiten sollten. Damit die Anerkennungsurkunde ausgestellt werden kann, muss die Pflegekraft zusätzlich das Sprachlevel B2 Deutsch nachweisen.

Gerne informieren wir Sie über Vorbereitungskurse zur Kenntnisprüfung.

Betreuung und Unterstützung

Die erste Zeit in Deutschland bedarf adäquater Unterstützung, denn gerade zu Beginn werden die Weichen für ein gutes Ankommen und eine nachhaltige Integration in das deutsche Arbeits- und Privatleben gestellt. In dieser Zeit tauchen viele Fragen und Unsicherheiten auf. Wir gewährleisten, dass jede Fachkraft einen Ansprechpartner hat, der jederzeit für Fragen und Unterstützung zur Verfügung steht.

Wir bieten folgende Leistungen an:

  • Übersetzung und Erklärung der amtlichen Formulare zur Beantragung eines langfristigen Aufenthaltstitels, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
  • Unterstützung bei der Suche des passenden Vorbereitungskurses zur Kenntnisprüfung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem Arbeitgeber.
  • Anmeldung zur Kenntnisprüfung
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für das Anerkennungsverfahren inkl. Übersetzung aller Dokumente