Grundsatzerklärung zur verantwortlichen Unternehmensführung
April 2025
CuraConnect unterstützt Arbeitgeber in Deutschland bei der Rekrutierung und Integration internationaler Pflegefachkräfte. Wir rekrutieren seit 2021 Pflegefachkräfte aus Indien und vermitteln diese in Deutschland. Gemeinsam mit unserem Partner in Indien wollen wir Arbeitgebern ermöglichen, die Herausforderungen der internationalen Fachkräfterekrutierung und Arbeitsmigration unter Einhaltung höchster ethischer Ansprüche umzusetzen, um den rekrutierten Arbeitskräften somit einen bestmöglichen Schutz vor den Risiken der Arbeitsmigration zu bieten.
Präambel
Die Anwerbung und Rekrutierung von Fachkräften bei CuraConnect basiert auf den höchsten ethischen Standards. Die Dienstleistungen der CuraConnect sind daher geprägt von dem Anspruch, für alle Beteiligten Prozesse und Verfahren zu ermöglichen, die durch Fairness und Transparenz gekennzeichnet sind und vom Leitbild der Gleichberechtigung geprägt werden.
CuraConnect ist sich bewusst, dass alle am Rekrutierungsprozess Beteiligten eine besondere Verantwortung für die rekrutierten Pflegefachkräfte tragen und jederzeit bereit sein müssen, diese Verantwortung anzunehmen.
CuraConnect sieht diese Grundsatzerklärung daher für alle Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner im Rekrutierungsprozess als verpflichtend an. Dies vorangestellt verpflichtet sich CuraConnect zur Einhaltung der nachfolgenden Leitprinzipien, die durch das Gütesiegel “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” postuliert und fortlaufend aktualisiert werden.
Es gelten die jeweils aktuellen “Güte- und Prüfbestimmungen” zum Gütesiegel “Faire Anwerbung Pflege Deutschland”.
Artikel 1: Internationale Normen
CuraConnect verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher internationaler Regelungen, Abkommen und Standards, die für die Rekrutierung von Fachkräften in den Arbeitsmarkt in Deutschland rechtsverbindlich sind. Diese Normen werden als Mindeststandards betrachtet. CuraConnect und sämtliche Geschäftspartner und Kunden sind bestrebt, wenn immer möglich, diese Standards im eigenen Zuständigkeitsbereich zugunsten der indischen Pflegefachkräfte anzuheben.
Artikel 2: Internationale Menschenrechte
CuraConnect verpflichtet sich zur Einhaltung internationaler Menschenrechte auf Basis der UN-Menschenrechtsabkommen und der “United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights”. Diese Selbstverpflichtung gilt insbesondere auch für die internationalen Arbeitsrechte, wie sie durch die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation kodifiziert und in den “ILO General Principles and operational Guidelines for fair Recruitment and Definition of Recruitment Fees and related Costs” für die Rekrutierung von internationalen Arbeitskräften spezifiziert sind.
Artikel 3: WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel
CuraConnect verpflichtet sich zur Einhaltung des jeweils aktuellen “WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel”.
Bei sämtlichen Geschäftsaktivitäten berücksichtigt CuraConnect GbR insbesondere die jeweils aktuell gültige “WHO Health Workforce Support and Safeguards List”.
Artikel 4: Verbindlichkeit durch Schriftformerfordernis
CuraConnect verpflichtet sich, sämtliche Vereinbarungen mit Kunden und Partnern im Rekrutierungsprozess dem Schriftformerfordernis zu unterwerfen. Damit soll einerseits die Verbindlichkeit von Vereinbarungen unterstrichen werden und zum anderen auch die Dokumentation aller Prozessschritte im Verfahren erleichtert werden.
Artikel 5: Unentgeltlichkeit für Pflegefachkräfte
CuraConnec verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die rekrutierten Fachkräfte keinerlei Kosten tragen müssen, welche durch die Anwerbung und Rekrutierung sowie durch die vom Zuzugsland errichteten Voraussetzungen für Zuwanderung und Arbeitserlaubnis verursacht werden. (Employer-Pays-Prinzip)
Auf Basis dieser Selbstverpflichtung stellt CuraConnect sicher, dass in den Rekrutierungsverfahren zu keinem Zeitpunkt von den Pflegefachkräften Vermittlungskosten oder Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung und Rekrutierung zusammenhängenden Leistungen zu tragen sind. Im gesamten Rekrutierungsprozess - von der Anwerbung bis zur Berufserlaubnis in Deutschland - werden den Pflegefachkräften keine Kosten in Rechnung gestellt oder Zahlungen in Zusammenhang mit Anwerbung, Rekrutierung, Sprachausbildung, Flugkosten und Migrations- und Berufsanerkennungsverfahren verlangt. Es werden auch keine Kautionsgebühren oder ähnliche Zahlungen verlangt (No-Fee-Policy).
CuraConnec und seine Partner und Kunden verpflichten sich zur strikten Einhaltung des Employer-Pays-Prinzip in der jeweils gültigen Definition durch das Gütesiegel “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” über die gesamte Dienstleistungskette. Dieses strikte Employer-Pays-Prinzip dient als Auslegungsstandard.
Artikel 6: Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachkräfte
CuraConnect erkennt an, dass die rekrutierten Pflegefachkräfte im Rahmen des Rekrutierungsverfahrens wertvolle Leistungen erbringen, Lebenszeit investieren sowie auf Einkommen verzichten. Sie tun dies im Vertrauen auf die Zusagen des rekrutierenden Arbeitgebers.
CuraConnect verpflichtet sich daher, in sämtlichen Verträgen auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen für die Pflegefachkräfte zu verzichten und die Arbeitgeber zu verpflichten, keine Arbeitsverträge für die rekrutierten Fachkräfte zu verwenden, welche Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, die sich auf die Kosten für die Vermittlung und Rekrutierung beziehen.
Artikel 7: Transparenz des gesamten Prozesses, der Kosten, Strukturen, Leistungen
CuraConnect verfolgt eine strikte Politik der größtmöglichen Transparenz für Pflegefachkräfte, Partner und Kunden. Transparenz und frühzeitige Aufklärung über die Herausforderungen und Kosten des gesamten Rekrutierungsverfahrens sowie über die gegebenenfalls notwendigen Berufsanerkennungsverfahren, Anpassungsmaßnahmen und Integrationsmaßnahmen führen zu langfristig stabilen Beschäftigungsverhältnissen.
Artikel 8: Nachhaltigkeit und Partizipation
CuraConnect geht vom Leitbild der gut ausgebildeten, autonomen und gut informierten internationalen Pflegefachkraft aus. Den internationalen Pflegefachkräften soll durch CuraConnect und sein Partnernetzwerk die bestmögliche Unterstützung und Begleitung bei der Migration nach Deutschland zu Teil werden. Ziel ist die langfristige, erfolgreiche Migration nach Deutschland. Den rekrutierenden Arbeitgeber wird empfohlen, für die internationalen Pflegefachkräfte und Auszubildenden ein hinreichendes Integrationsmanagementkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Maßnahmen zur weiteren Sprachförderung über das gesetzlich geforderte Maß hinaus werden ausdrücklich empfohlen.
Artikel 9: Gesamtverantwortung
CuraConnect anerkennt seine Gesamtverantwortung für die von CuraConnect geführten Rekrutierungsverfahren und sieht sich verpflichtet, sowohl die internationalen Pflegefachkräfte, als auch die Arbeitgeber vor bekannten Risiken bestmöglich zu schützen und identifizierte Risiken nach Möglichkeit zu minimieren.
In diesem Sinne strebt CuraConnect an, dass alle Geschäftspartner die in dieser Grundsatzerklärung erwähnten Standards einhalten und arbeitet dabei eng mit ihnen zusammen, um dies sicherzustellen.