GRUNDSATZERKLÄRUNG

Grundsatzerklärung

zur verantwortungsvollen Unternehmensführung

Basierend auf unserem Unternehmensleitbild ist das Gütesiegel „Fair Recruitment Care Germany" für uns sowohl Ansporn als auch Verpflichtung, weshalb wir nicht nur unsere Unternehmensführung daran ausrichten, sondern uns auch zur Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Punkte verpflichten:

1. Die sechs Leitprinzipien

1.1 Schriftform zur Überprüfbarkeit

Alle Verträge, Vermittlungsbedingungen, Stellenangebote und Informationen werden schriftlich festgehalten und den Pflegefachkräften in verständlicher Sprache und rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf sorgen zusätzlich Dolmetscher für die Kommunikation in allen Phasen.

1.2 Kostenloser Vermittlungsprozess für Pflegekräfte

Der gesamte Vermittlungsprozess ist für Pflegekräfte kostenlos. Wir wenden das Arbeitgeber-Zahlt-Prinzip strikt an: Alle direkten und indirekten Kosten einschließlich Sprachkurse, Anerkennungsverfahren und Reisekosten werden vom Arbeitgeber getragen.

1.3 Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegekräfte

Pflegekräfte dürfen keine Kautionen, Anzahlungen oder Vorauszahlungen leisten. Wirtschaftliche Risiken werden durch klare vertragliche Regelungen und die Übernahme aller Vermittlungskosten durch den Arbeitgeber minimiert.

1.4 Transparenz von Strukturen, Leistungen und Kosten

Wir garantieren vollständige Offenlegung aller Prozessschritte, Kostenverteilungen und Vertragsbedingungen. Der Umfang der Leistungen und Verantwortlichkeiten wird vor Vertragsunterzeichnung detailliert dokumentiert.

1.5 Nachhaltigkeit und Teilhabe

Die Integration des Pflegepersonals wird durch interkulturelle Workshops und die Einbindung in unternehmerische Entscheidungsprozesse gefördert. Wir bieten umfassende Unterstützung im Umgang mit Behörden, bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und bei der beruflichen Anerkennung.

1.6 Gesamtverantwortung

Wir übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der Leitprinzipien entlang der gesamten Dienstleistungskette - einschließlich aller Partnerunternehmen.

2. Internationale Verpflichtungen / Einhaltung und Berücksichtigung der folgenden Standards

  • WHO-Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal

Die Anwerbung von Personal aus Ländern ist einem kritischen Mangel an medizinischen Fachpersonal wird strikt abgelehnt. Derzeit werben wir medizinisches Personal aus Indien an.

  • Kernarbeitsnormen der ILO Einhaltung der Vereinigungsfreiheit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbot der Diskriminierung i Beschäftigung und Beruf, Beseitigung von Zwangsarbeit und Abschaffung von Kinderarbeit.
  • ILO-Leitlinien für faire Anwerbungsverbot von Anwerbungsgebühren für Arbeitnehmer und Transparenz der Kosten.
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch klar definierte Verfahren, z.B. Risikoanalysen, schützen wir die Menschenrechte während unseres gesamten Prozesses.
  • UN-Menschenrechtskonvention: Wir verpflichten uns zur Einhaltung der UN-Menschenrechtskonvention.
  • WHO-Kodex Art. 4.3.: Personalvermittler und Arbeitsgeber beachten faire und gerechte Einstellungs- und Vertragspraktiken bei der Beschäftigung von migrantischem Gesundheitspersonal und sorgen dafür, dass dieses nicht Opfer illegaler oder betrügerischer Handlungen wird.
  • WHO-Kodex Art. 4.5.: Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass migrantisches Gesundheitspersonal vorbehaltlich der geltenden Gesetze, einschließlich der einschlägigen internationalen Rechtsinstrumente, denen sie beigetreten sind, in Bezug auf alle Beschäftigung- und Arbeitsbedingungen die gleichen Rechte und Pflichten, wie im Inland ausgebildete Gesundheitsfachkräfte genießt.

3. Zusätzliche freiwillige Verpflichtungen

  • Wir verpflichten uns zur strikten Einhaltung des Employer-Pays-Prinzips entlang der gesamten Dienstleistungskette. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Rekrutierung und Vermittlung werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Dem Pflegepersonal entstehen weder direkt noch indirekt Kosten für die Vermittlung oder direkt damit verbundene Dienstleistungen.
  • Darüber hinaus verpflichten wir uns zum Verbot von Verpflichtungs- und Rückzahlungsklauseln. In Vermittlungsverträgen und Arbeitsverträgen mit Pflegefachkräften verzichten wir auf jegliche Verpflichtungs- oder Rückzahlungsverpflichtungen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Wir bieten daher ausschließlich Arbeitsverträge ohne Vermittlungskostenverpflichtungen an, d.h. Verträge, die keine Rückzahlung von Vermittlungskosten vorsehen - weder direkt noch indirekt.
  • Zu unabhängigen Überprüfung unserer Prozesse lassen wir uns regelmäßig von der Gütegemeinschaft Anwerbung- und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. extern kontrollieren.

Durch die Einhaltung dieser Grundsätze streben wir eine faire, transparente und ethische verantwortungsvolle Vermittlung internationaler Pflegefachkräfte an, die sowohl den Bedürfnissen der Fachkräfte als auch denen der Arbeitgeber gerecht wird.

Diese Erklärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt für alle Rekrutierungsprozesse des Unternehmens.